GbR, OHG, GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?
Die Rechtsform entscheidet über drei Dinge: wer haftet, wie viel Startkapital nötig ist und wie aufwendig Gründung und Buchführung werden. Wer allein startet, gründet meist ein Einzelunternehmen. Wer zu zweit startet, wählt in der Regel die GbR. Eine Haftungsbeschränkung bekommen Sie nur über eine Kapitalgesellschaft, also UG oder GmbH.
| Rechtsform | Für wen | Haftung | Gründungsaufwand |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Eine Person, allein | Persönlich und unbeschränkt | Sehr gering, kein Mindestkapital |
| GbR | Zwei oder mehr Personen, kleinere Vorhaben | Alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt | Gering, kein Mindestkapital |
| OHG | Zwei oder mehr Personen, Handelsgewerbe | Alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt | Mittel, Handelsregister erforderlich |
| KG | Team mit stillen Geldgebern | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage | Mittel, Handelsregister erforderlich |
| UG (haftungsbeschränkt) | Allein oder im Team, wenig Startkapital | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | Hoch, Notar und Handelsregister, Rücklagepflicht |
| GmbH | Allein oder im Team, mit Eigenkapital | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | Hoch, Notar, Handelsregister, Mindeststammkapital |
Die richtige Unternehmensform
Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede hat Vor- und Nachteile, und was passt, hängt von Ihrer Situation ab: allein oder im Team, haupt- oder nebenberuflich, mit oder ohne Fremdkapital, mit hohem oder geringem Haftungsrisiko.
Aus der Wahl ergeben sich Rechte und Pflichten für Sie als Gründungsperson. Sie wirkt sich auf die Haftung aus, auf das nötige Kapital, auf die Buchführung und auf die steuerliche Behandlung.
Die gute Nachricht: Sie legen sich nicht für immer fest. Viele starten als Einzelunternehmen und wechseln nach ein oder zwei erfolgreichen Jahren in eine GmbH.
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die selbstständige Tätigkeit einer Person und die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform. Es entsteht, wenn sich eine Freiberuflerin oder ein Gewerbetreibender allein selbstständig macht. Das Unternehmen gehört Ihnen zu hundert Prozent.
Sie haften für Ihr unternehmerisches Handeln persönlich, und zwar mit dem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen.
Der Vorteil: Sie entscheiden schnell und allein. Kein Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital, kein Notartermin.
Der Nachteil: Die unbeschränkte Haftung. Ob das ein Problem ist, hängt von Ihrem Geschäft ab. Bei einer Beratungstätigkeit ohne große Investitionen fällt es weniger ins Gewicht als bei einem Handwerksbetrieb mit Maschinen und Mitarbeitenden.
Was ist der Unterschied zwischen GbR und OHG?
Beide sind Personengesellschaften, bei beiden haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Der Unterschied liegt im Zweck: Die GbR entsteht formlos und eignet sich für kleinere gemeinsame Vorhaben, auch freiberufliche. Die OHG ist die Form für ein Handelsgewerbe und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die KG trennt zusätzlich zwischen voll haftenden und nur mit ihrer Einlage haftenden Gesellschaftern.
Wenn Sie im Team gründen, kommen also die Personengesellschaften infrage. Die bekanntesten sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Möglich sind außerdem die KG (Kommanditgesellschaft) und die GmbH & Co. KG.
| Merkmal | GbR | OHG | KG |
|---|---|---|---|
| Wofür gedacht | Kleinere gemeinsame Vorhaben, auch freiberuflich | Handelsgewerbe | Handelsgewerbe mit Kapitalgebern |
| Gesellschafter | Mindestens zwei, gleichberechtigt | Mindestens zwei, gleichberechtigt | Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist |
| Haftung | Alle persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch | Alle persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage |
| Mindestkapital | Keines | Keines | Keines |
| Handelsregister | Nein. Eintrag ins Gesellschaftsregister ist möglich, dann eGbR | Ja, Pflicht | Ja, Pflicht |
| Gesellschaftsvertrag | Formfrei möglich, schriftlich dringend zu empfehlen | Formfrei möglich, schriftlich üblich | Formfrei möglich, schriftlich üblich |
| Buchführung | Meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Doppelte Buchführung und Bilanz | Doppelte Buchführung und Bilanz |
| Typischer Fall | Zwei Beraterinnen mit gemeinsamem Büro | Handelsbetrieb mit zwei Inhabern | Betrieb mit Geldgeber ohne Mitsprache im Tagesgeschäft |
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ein Hinweis zur GbR: Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts können sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts in ein eigenes Gesellschaftsregister eintragen lassen und führen dann den Zusatz eGbR. Für manche Vorhaben ist dieser Eintrag Voraussetzung, etwa beim Erwerb von Grundstücken. Lassen Sie sich dazu fachlich beraten.
Gesellschaftsunternehmen – UG und GmbH: die Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Sie besteht rechtlich unabhängig von ihren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, kann Vermögen besitzen, klagen und verklagt werden.
Der entscheidende Punkt: Die Gesellschafter haften, von Ausnahmen abgesehen, nur in Höhe ihrer Einlage. Das private Vermögen bleibt außen vor.
Zu den klassischen Kapitalgesellschaften gehören die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG.
Die UG wird oft als „kleine GmbH“ bezeichnet. Sie lässt sich mit sehr geringem Stammkapital gründen, muss aber jährlich einen Teil des Gewinns zurücklegen, bis das Kapital einer GmbH erreicht ist.
Was beide Formen gemeinsam haben: Notartermin, Handelsregistereintrag, doppelte Buchführung und Jahresabschluss. Der Aufwand ist deutlich höher als beim Einzelunternehmen.
Gewerbe anmelden
Bevor das operative Geschäft losgeht, ist meist eine Gewerbeanmeldung nötig. Wer sein Business nicht ordnungsgemäß anmeldet, darf es nicht betreiben. Je nach Branche ist die Anmeldung an Voraussetzungen und Auflagen gebunden.
Wer muss anmelden? Grundsätzlich jede Person, die dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist. Also wenn Sie selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeiten und Rechnungen für Ihre Leistung stellen.
Die Ausnahme: freie Berufe. Gehört Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen, entfällt die Gewerbeanmeldung. Für Künstlerinnen, Journalisten, Rechtsanwältinnen oder Ärzte führt der erste Weg nicht zum Gewerbeamt, sondern zum Finanzamt.
Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt, klären Sie mit einem Steuerberatungsbüro. Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft nicht eindeutig. Weitere Informationen zu den sogenannten Katalogberufen finden Sie beim Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Was Sie mitbringen:
- Für alle: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Für Kapitalgesellschaften und OHG: Handelsregisterauszug
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt
Was es kostet: Die Gebühren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und liegen üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich. Fragen Sie bei Ihrem Gewerbeamt nach.
Die Unterlagen sind schnell ausgefüllt. In vielen Gemeinden geht die Anmeldung inzwischen online.
Vier Fragen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern
- Gründe ich allein oder mit anderen? Allein führt zum Einzelunternehmen oder zur UG beziehungsweise GmbH. Zu zweit oder mehr kommen zusätzlich die Personengesellschaften infrage.
- Wie hoch ist mein Haftungsrisiko? Je größer die Investitionen, Warenbestände oder Personalverpflichtungen, desto eher lohnt die Haftungsbeschränkung.
- Wie viel Kapital habe ich? Die GmbH braucht ein Mindeststammkapital, das Einzelunternehmen und die GbR brauchen keines.
- Wie viel Verwaltungsaufwand will ich tragen? Bilanzpflicht, Jahresabschluss und Handelsregister kosten Zeit und Geld, meist über eine Steuerberatung.
Wenn Sie bei Frage 2 unsicher sind, ist das der Punkt, an dem sich ein Gespräch mit einer Anwältin lohnt. Die Antwort entscheidet über das meiste.
Fazit
Eine der gängigsten Rechtsformen ist das Einzelunternehmen. Es ist die schnellste Variante und verlangt kaum Startkapital. Gründen Sie gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner, bieten sich GbR oder OHG an.
Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH ist vor allem für etablierte Unternehmen interessant, auch aus steuerlicher Sicht. Sie setzt allerdings entsprechendes Eigenkapital voraus. Und Sie können jederzeit wechseln, wenn Ihr Geschäft wächst.
Welche Rechtsform für welchen Zweck sinnvoll ist, ist sehr individuell. Informieren Sie sich bitte sorgfältig über alle Details. Die hier zusammengefassten Informationen ersetzen weder eine professionelle Beratung noch eine Prüfung im Einzelfall. Ihre Ansprechpartner:innen dafür sind Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Planen Ihrer Gründung.
Wo ich Sie unterstützen kann
Die Rechtsform ist eine formale Frage. Die schwierigeren kommen davor: Trägt die Geschäftsidee? Stimmt die Kalkulation? Wen genau sprechen Sie an?
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