Welche Rechtsformen Sie für die Unternehmensgründung kennen sollten
OB FREIBERUFLER, GEWERBE, GBR ODER GMBH – HIER GIBT ES INFOS ZUR PASSENDEN RECHTSFORM
Sie haben sich gerade für die Selbstständigkeit entschieden, da steht auch schon die nächste Entscheidung vor der Tür: Welche Rechtsform ist die richtige für die geplante Existenzgründung? Wollen Sie mit Ihrem Business haupt- oder nebenberuflich starten? Brauchen Sie eine Haftungsbeschränkung? Gründen Sie alleine oder im Team und welche Rechtsformen gibt es ganz genau?
Ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft – prinzipiell haben Sie die freie Wahl. Wichtig ist es, die Gesellschaftsform auszuwählen, die am besten zum Business und Ihrer individuellen Situation passt. Hier erfahren Sie als Gründer:in alles, was Sie für einen erfolgreichen formalen Start in die Selbstständigkeit wissen sollten. 😊
DAS ERWARTET SIE HEUTE:
Die richtige Unternehmensform
Die Auswahl der Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens ist aus mehreren Sichtweisen sehr wichtig. Die optimale, einzig richtige Gesellschaftsform (quasi „the one and only“ 😉) für ein Unternehmen gibt es nicht. Denn jede Rechtsform hat Vor- aber auch Nachteile.
Das Wissen darüber ist wichtig, denn es ergeben sich daraus Rechte und Pflichten für die Gründungsperson. Zudem hat die gewählte Unternehmensform Auswirkungen auf die Haftung und die entsprechende Kapitaleinlage.
In Deutschland sind diese Rechtsformen möglich: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen (unterteilen sich nochmals in Personen- und Kapitalgesellschaft) sowie die Genossenschaften.
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die selbstständige, unternehmerische Tätigkeit einer Person und mit Abstand die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform. Es ist also ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet wird. Diese Rechtsform entsteht, wenn sich ein Freiberufler:in oder ein Gewerbetreibende:r allein selbständig macht. Der Gründungsperson gehört das Unternehmen dann zu 100%.
Der Einzelunternehmer bzw. die Einzelunternehmerin haftet für das unternehmerische Handeln und daraus resultierende mögliche Fehler oder Schäden persönlich, und zwar mit dem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen.
Vorteil bei dieser Unternehmensform ist die rasche und freie Entscheidungsmöglichkeit. Eindeutiger Nachteil ist die unbeschränkte Haftung des Firmeninhabers bzw. der Firmeninhaberin.
Gesellschaftsunternehmen – Die Personengesellschaft
Gründen Sie im Team, dann stehen Ihnen bei der Existenzgründung die Rechtsformen der Personengesellschaft zur Verfügung. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) zählen dabei zu den bekanntesten Rechtsformen. Aber auch die KG (Kommanditgesellschaft) oder die GmbH & Co. KG sind als Personengesellschaft möglich.
Bei den Personengesellschaften gibt es bedeutende Unterschiede (siehe Tabelle).
Gesellschaftsunternehmen – Die Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist ein „juristische Person“. Das bedeutet, dass sie rechtlich unabhängig von ihren Gesellschafter:innen besteht. Deshalb können Kapitalgesellschaften Träger von Rechten und Pflichten sein, Vermögen besitzen und unter dem Firmennamen klagen sowie verklagt werden. Die Gesellschafter:innen bzw. Aktionär:innen haften für geschäftliche Aktivitäten (mit wenigen Ausnahmen) nur in Höhe der jeweiligen Einlage. Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium ist auch die Frage, ob Sie allein oder mit einem bzw. mehreren Partner:innen starten.
Zu den klassischen Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).
Gewerbe anmelden
Bevor es mit dem operativen Geschäft losgehen kann, ist bei den meisten noch die Gewerbeanmeldung erforderlich, um der selbstständigen Tätigkeit einen formal korrekten Rahmen zu geben. Denn nur wer sein Business ordnungsgemäß anmeldet, darf dieses auch rechtmäßig betreiben. Dabei ist die Gewerbeanmeldung, je nach gewählter Branche, an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen gebunden.
Ausnahme Freiberufler:innen: Gehört die geplante Tätigkeit zu den freien Berufen, ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Für Freiberufler:innen , wie beispielsweise Künstler:innen, Journalist:innen, Rechtsanwält:innen oder Ärzt:innen ist der erste Schritt zur Selbstständigkeit nicht der Gang zum Gewerbeamt, sondern die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt.
Um sicherzugehen, ob die Bezeichnung des Freiberuflers bzw. der Freiberuflerin für Sie infrage kommt, sollten Sie ein Steuerberatungsbüro befragen. Weitere Infos zu den „Katalogberufen“ finden Sie hier.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Generell gilt, dass jede:r, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. Das bedeutet, dass Sie selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeiten und Rechnungen für Ihre Dienstleistung bzw. Ihr Produkt stellen. Daher gilt es, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein zu beantragen.
Wenn Ihr Umsatz eine bestimmte Freibetragsgrenze übersteigt, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag liegt laut Gewerbesteuergesetz aktuell bei 24.500 EUR jährlich. Auf Gewinne bis zu dieser Höhe fällt keine Gewerbesteuer an.
Für viele Gründer:innen sind nur die folgenden Unterlagen notwendig, um ein Gewerbe anzumelden:
- Für alle: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Für Kapitalgesellschaften oder OHG: Handelsregisterauszug
- Für Gründer:innen aus dem Ausland: Aufenthaltserlaubnis
Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes sind in den Städten / Gemeinden sehr unterschiedlich. Die Gebühren bewegen sich zwischen 10 € und 65 €.
Die entsprechenden Unterlagen sind schnell ausgefüllt, der Antrag eingereicht und Sie sind somit relativ in relativ kurzer Zeit offiziell eingetragene:r Unternehmer:in in Deutschland. 😊
Fazit
Eine der gängigsten Rechtsformen für die selbstständige, unternehmerische Tätigkeit einer Person ist die des Einzelunternehmens. Diese Option ist die schnellste und verlangt kaum Startkapital. Falls Sie gemeinsam mit einem Partner bzw. einer Partnerin ein Unternehmen gründen, bietet sich euch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) an.
Eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel die GmbH, ist für etablierte Unternehmer:innen vor allem aus steuerlicher Sicht attraktiv. Allerdings kommt die Gründung einer GmbH nur für Unternehmer:innen mit hohem Eigenkapital infrage. Natürlich ist es möglich, bei erfolgreicher Tätigkeit als Einzelunternehmer:in nach ein oder zwei Jahren immer noch auf die Rechtsform der GmbH umzusteigen.
Es gibt viele Gesichtspunkte, die bei der Wahl einer Rechtsform relevant sind. Welche Rechtsformen für welche unternehmerischen Zwecke empfehlenswert sind, ist sehr individuell. Informieren Sie sich daher bitte sorgfältig über alle Details. Die hier knapp zusammengefassten Informationen ersetzen weder eine professionelle Beratung noch eine Prüfung im Einzelfall. Ihre passenden Ansprechpartner:innen dafür sind zum Beispiel Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim weiteren Planen und Organisieren der Unternehmensgründung. 👋
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